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Neue Geschäftsführerin steht bereit

21.02.2024

Ab 1. April wird Kirstin Keller neue Geschäftsführerin unserer Lebenshilfe

„Jeder Mensch muss seinen Platz finden können“, das ist eine zentrale Aussage von Kirstin Keller, die ab Anfang April die Geschicke unserer Lebenshilfe in ihre Hände nehmen wird.
Die neue Geschäftsführerin bringt von ihrer bisherigen fast 25jährigen Arbeit im Landratsamt Karlsruhe viel Erfahrung mit nach Bühl.
Bis dato Geschäftsführer Markus Tolksdorf hatte im vergangenen Jahr angekündigt, die Lebenshilfe aus persönlichen Gründen zur Jahresmitte verlassen zu wollen.
Unter mehr als 70 Bewerbern konnte sich Kirstin Keller mit ihren Qualifikationen, einschlägigen Fachkenntnissen und Führungserfahrung abheben. Sie verfügt über eine breite Expertise. Ein Studium der Sozialpädagogik, eine Ausbildung in personenzentrierter Gesprächsführung und Krisenintervention, ein Diplom in Betriebswirtschaft VWA und ein Masterstudium der Sozialwirtschaft wird sie in ihre neue Aufgabe einbringen.
Im Gespräch mit Kirstin Keller zeigt sich ihre Kenntnis der Materie, aber vor allem auch eine Begeisterung, mit der sie ihre Ideen und Vorstellungen erläutert.
Kirsten Kellers berufliche Stationen lassen auf ihre hohe Kompetenz schließen. Sie begann im Kinder- und Jugendheim Baden-Baden und wechselte vor fast 25 Jahren zum Landratsamt Karlsruhe, zu Beginn im Jugendamt, wo sie nach ihrem Bekunden als „klassische Jugendsozialarbeiterin“ eine sehr lehrreiche Zeit erlebt habe. Mittlerweile leitet sie im Amt für Versorgung und Rehabilitation die Eingliederungshilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen sowie das Pflegesatzwesen. „Ich mache das gerne“, sagt sie. Weil sie aber näher zu den Menschen wolle, habe sie sich zu einer Bewerbung bei der Lebenshilfe entschlossen.
Für ihre künftige Arbeit sieht sie in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eine herausragende Bedeutung. Durch ihre bisherige Tätigkeit ist Kirstin Keller darauf bestens vorbereitet: „Sie kommt voll aus der Materie“, freut sich Andreas Hemlein, Mitglied der Geschäftsführung. Wie wichtig dieses Gesetz für die Lebenshilfe ist, verdeutlicht Vorsitzender Frank Breuninger, wenn er es „unser Refinanzierungsgesetz“ nennt. Das seit dem 1. Januar 2024 geltende Bundesteilhabegesetz bedeutet eine grundlegende Änderung des Abrechnungssystems: „Wir fangen bei der Refinanzierung bei null an und können kaum auf alte Erfahrungen zurückgreifen“, sagt Hemlein. Bisher galt ein Pauschalsystem, das auch Spielräume für Angebote mit einem Zuschussbedarf ließ. Nun muss jedes einzelne Angebot vereinbar und die Refinanzierung mit dem Kostenträger verhandelt werden. Die künftige Lebenshilfe-Geschäftsführerin sieht in der Umstellung auf die neue Vergütungsverordnung eine Herausforderung, wie sie sagt: „Wir müssen uns gut aufstellen.“ Das umfangreiche Angebot an den verschiedenen Standorten sei auf sichere finanzielle Füße zu stellen. Sie freue sich darauf, an dieser Aufgabe mitarbeiten zu können.
Wichtig sei dabei: „Der Mensch steht im Mittelpunkt, jeder muss seinen Platz finden können.“ Dabei gehe um Selbstbestimmung, um gleiche Teilhabe in den Sozialräumen. Das Bundesteilhabegesetz wolle den Weg zu diesem Ziel weisen.
Auch das Thema Personal wird in Kirsten Kellers neuer Aufgabe eine wichtige Bedeutung haben. Zum einen wolle sie versuchen, Betroffene und Mitarbeiter stets mitzunehmen und mit ihnen auf Augenhöhe zu kommunizieren, damit alle gemeinsam lösungsorientiert an Ideen und Aufgaben arbeiten. Hierbei sei ebenfalls eine große Fragestellung, wie wir unsere Angestellten langfristig binden können, so Kirstin Keller.
Frank Breuninger ist sich sicher, dass die künftige Geschäftsführerin solche Aufgaben lösen kann: Mit ihrer Erfahrung und weitreichenden Fachkenntnissen könne sie „neue Impulse setzen und die Lebenshilfe in ihrer Vision weiter voranbringen“.

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